Kinderbetreuung der besonderen Art

 AGB’S der Agentur VIP-KIDS

§1.Vermittlungsgegenstand:

Die Agentur VIP-KIDS vermittelt Personal für Kinderbetreuung.Für Geschäftsbeziehungen zwischen den Auftraggebern und der Agentur VIP-KIDS und zwischen Mitarbeiter und Agentur VIP-KIDS gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform, ansonsten sind sie nicht wirksam. Kommt es zu einem Betreuungsvertrag zwischen dem vermittelten Betreuer und der Agentur VIP-KIDS, übernimmt Agentur VIP-KIDS alle weiteren Vermittlungsrelevanten Aufgaben. Bei der Vermittlung einer Mitarbeiterin zur befristeten oder unbefristeten Arbeitsaufnahme wird dies in einer Betreuungsvereinbarung fixiert. Ebenso behält sich die Agentur VIP-KIDS vor, die Betreuerin jederzeit bei Unstimmigkeiten auszuwechseln und einen adäquaten Ersatz zur Verfügung zu stellen.

§ 2. Haftung:

Die in der Tätigkeitszeit unserer freien Mitarbeiter entstehenden Schäden werden von der privaten Haftpflichtversicherung dieser getragen. Für Schäden, die in der Tätigkeitszeit eines freien Mitarbeiters entstehen, übernimmt Agentur VIP-KIDS keine Haftung.

§. 3. Buchung eines Personals:

Der Auftraggeber kann telefonisch oder per E-Mail mit Agentur VIP-KIDS zwecks Vermittlung einer Betreuerin Kontakt aufnehmen. Dabei senden wir Ihnen Daten über unser Personal, die wichtig für eine Kinderbetreuung sind. Vertrauliche Daten und Referenzen unseres Personals werden nicht weiter gegeben, da auch die Agentur VIP-KIDS dem Datenschutz unterliegt.

§4 .Absage einer Buchung / Bestellung:

4.1. Absage für eine Betreuerin :

Der Auftraggeber kann seine Buchung für eine Betreuerin zwei Tagen vor dem Beginn der Beschäftigung absagen, dabei entstehen ihm einmalige Kosten in Höhe von 40,00 EUR Bearbeitungsgebühr. Bei Absagen während oder nach der Probezeit, wird die volle vereinbarte Rechnungsbetrag in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie hierbei die Kündigungsfristen bei den Betreuungsvereinbarungen. Wenn die Absage nicht innerhalb dieser Frist bei Agentur VIP-KIDS eintrifft, berechnen wir dem Kunden die ursprünglich vereinbarte Summe ebenso auch für den Folgemonat.

4.2. Absage für eine Babysitterin / Babysitter:

Wenn Sie einen Babysitter gebucht haben, können Sie diese 48 Stunden vor dem Auftragsbeginn absagen. Wenn Sie innerhalb dieser 48 Stunden absagen, entstehen Ihnen 13,00 EUR Berarbeitungskosten.

4.3. Belehrung über das Widerrufsrecht:

Der Kunde kann von seinem Widerrufsrecht innerhalb der oben angegebenen Fristen ohne Angabe von Gründen Gebrauch machen. Die Frist beginnt frühesten mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Wiederruf ist an die Anschrift unter Kontakt zu richten an:

4.4. Terminabsagen:

Vereinbarte Termine zwischen Kunden und Agentur sowie Betreuer und Agentur, können bis zu 5 Stunden vorher kostenlos abgesagt werden.

Für alles anderen Terminabsagen oder Nichterscheinen, erheben wir eine Aufwandspauschale in Höhe von 25,00 €, die Anhand einer erstellten Rechung übersandt wird.

§ 5. Geschäftszeiten:

Die Geschäftszeiten der Agentur VIP-KIDS sind Montag bis Freitag von 10.00 bis 18.00 Uhr.

§.6. Bezahlung:

Die Babysitter werden bei einmaligen Betreuungseinsätzen am Ende der Betreuungszeit direkt abgerechnet. Babysitter, die über einen längeren Zeitraum gebucht werden, werden immer am letzten Tag in der Woche direkt abgerechnet, an denen Sie für den Kunden tätig sind.Als Berechnungsgrundlage verweisen wir auf den mitgeführten Stunden- bzw. Wochenzettel, der ebenso am Ende der Betreuung auch von dem Kunden zu unterzeichnen ist.

Nannies, die eine Gruppe über einen bestimmten vereinbarten Zeitraum und im privaten elterlichen Haushalt betreuen, werden direkt über die Agentur bezahlt. Dabei sind die Betreuungskosten immer Vorauskosten, die zum 25. eines jeden Vormonats auf das Konto der Agentur VIP-KIDS, gutgeschrieben sein müssen. Die Kunden erhalten bei Rechnungseingang umgehend eine Rechnung.

Die Agentur VIP-KIDS behält sich vor, bei nicht pünktlicher Zahlung bei Monatsbeginn, die Betreuung sofort einzustellen bzw. den bestehenden

Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Bei Kündigung des Vertrages laufen die Betreuungskosten, angelehnt an die Kündigungsfrist, weiter bis Vertragsende.

Sollte während der Probezeit festgestellt werden, dass der Kunde mit der Betreuerin nicht zufrieden ist, stellt die Agentur, je nach Auftragslage, einen Ersatz zur Verfügung.

Bei Kündigung eines Vertrages, auch während der Probezeit, werden die Betreuungskosten auch nicht anteilig zurück erstattet, da sich die Kosten (Krankenkasse, Versicherungen) für den Betreuer, nicht verändern.

Die Mahngebühren betragen 3 EUR pro Mahnung.

Der Kunde verpflichtet sich die Rechnungsadresse der Agentur mitzuteilen.  

Unsere Preise enthalten gemäß dem § 19 Umsatzsteuergesetz keine Mehrwertsteuer.

§.7. Auftragsbestätigung:

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Agentur VIP-KIDS zur Verfügung gestellte Stundennachweise am Ende der erbrachten Leistung zu unterschreiben. Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Betreuungs- vereinbarung zu unterschreiben, um damit dem Auftrag und die Beschäftigung zu bestätigen.

§.8. Anweisungspflicht und Übertragung der Aufsichtspflicht:

Der Kunde ist verpflichtet der von der Agentur vermittelten Arbeitskraft Anweisungen zu geben, um alle vom Auftraggeber gestellte Anforderungen zu erfüllen. Für die Zeit des Auftrages ermächtigt und verpflichtet der Auftraggeber die von Agentur VIP-KIDS vermittelten Betreuerin zur Wahrung der Aufsichtspflicht. Zusätzlich erteilt der Auftraggeber alle zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages notwendigen Vollmachten gegenüber der Arbeitskraft.

§. 10. Gewährleistung, Informations- und Wartepflicht:

Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einer ständigen Erreichbarkeit, damit die Agentur dem Auftraggeber auch eine geeignete Betreuerin zur Verfügung stellen kann. Sollte der Auftraggeber nach Aufforderung der Agentur sich nicht zurück melden, werden diese Daten unmittelbar gelöscht und es erfolgt keine Vermittlung.

Nach einem erfolgtem Kennenlernen mit der Betreuerin, hat der Kunde 3 Tage Zeit eine Entscheidung zu treffen. Sollte keine Rückmeldung erfolgen, kann die Agentur VIP-KIDS die vorgeschlagene Betreuerin anderweitig vermitteln.

Wenn sich unerwartet Schwierigkeiten bei der Durchführung des Auftrages ergeben sollten, verpflichten sich alle Vertragsparteien zur unverzüglichen gegenseitigen Information. Sollte die Arbeitskraft nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt kommen, verpflichtet sich der Auftraggeber eine halbe Stunde auf die Arbeitskraft zu warten und in dieser Zeit die Agentur zu benachrichtigen, wenn bis zu einer Stunde noch keine Arbeitskraft erscheinen sollte, hat der Auftraggeber das Recht einen Ersatz anzufragen.

Die Agentur VIP-KIDS verpflichtet sich gegenüber dem Kunden eine Ersatzkraft zu stellen, sofern eine für die in Frage kommende Tätigkeit kurzfristig verfügbar ist, welches immer von der jeweiligen Auftragslage mit abhängt.

§. 11. Vermittlung von freien Mitarbeitern:

Kommt es zu einer weiteren Vermittlung einer Arbeitskraft durch einen Auftraggeber ohne vorheriges Wissen der Agentur, ist der Auftraggeber verpflichtet die Agentur hiervon zu unterrichten. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Agentur über sämtliche Aufträge zu informieren, die er an die von der Agentur ursprünglich vermittelten Arbeitskraft vergibt.

§. 12. Abschluss eines Arbeitsvertrages:

Vermittelt Agentur VIP-KIDS eine bei der Agentur arbeitende Nanny an einen Auftraggeber, so schließen Auftraggeber, Agentur VIP-KIDS und die Betreuerin eine Betreuungsvereinbarung für das/die zu betreuende Kind oder Kinder.

§. 13. Vertraulichkeit:

Dem Auftraggeber ist untersagt über die von Agentur VIP-KIDS vermittelte Arbeitskraft gewonnenen Kenntnissen zwecks einer Arbeitsvermittlung an Dritte weiter zu geben. Bei einer Zuwiderhandlung wird eine Vermittlungs-provision in Höhe von 150 EUR erhoben. Sowohl während der Zeit der Beschäftigung als auch nach deren Beendigung verpflichten sich alle Parteien zu Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten die den persönlichen Lebensbereich und den geschäftlichen Bereich betreffen und ihrer Natur nach eine Geheimhaltung verlangen. Alle Betreuer haben eine Verschwiegenheitserklärung bei der Agentur unterschrieben .

§. 14. Gerichtsstand:

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist.

§ 15 Wirksamkeit:

Die vollständige oder teilweise Nichtigkeit einzelner Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen. Anstelle der nichtigen Bestimmungen verpflichten sich  die Vertragsparteien eine Ersatzregelung zu treffen und diese schriftlich festzuhalten.

Stand der AGB 01.04.2009